Die Inflations­ausgleichs­prämie

Wir beantworten Ihre Fragen!

Die Bundesregierung hat in dieser Woche erneut angekündigt, es werde eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von EUR 3.000,00 geben, erreichen uns zunehmend Anfragen zu diesem Thema. Grund genug, hier einmal Licht ins Dunkel zu bringen:

Es handelt sich hierbei nicht direkt um eine staatliche Zuwendung, sondern um die Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmern einen Betrag in Höhe von bis zu EUR 3.000,00 steuer- und abgabenfrei auszuzahlen.

Noch hat die Inflationsprämie das Gesetzgebungsverfahren noch nicht durchlaufen. Eine Auszahlung ist derzeit daher noch nicht möglich.
Was bisher über die Inflationsausgleichsprämie bekannt ist, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst. Änderungen infolge des ausstehenden Gesetzgebungsverfahren bleiben vorbehalten.

WAS IST EIGENTLICH DER VORTEIL DER INFLATIONSAUSGLEICHPRÄMIE?

Aktuell haben viele Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen das Bedürfnis, ihre Arbeitnehmer finanziell zu unterstützen. Ohne die Inflationsprämie könnte dies mittels einer Einmalzahlung oder durch Gehaltserhöhungen geschehen. Letztere hätten den Nachteil, dass sie dauerhaft zu zahlen sind und somit die Lohn- und Gehaltskosten nachhaltig erhöhen.

Eine „normale“ Einmalzahlung hätte wiederum den Nachteil, dass nach Abzug von Steuern und Abgaben relativ wenig beim Arbeitnehmer ankäme. Mit der Inflationsprämie soll erreicht werden, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern spürbar unter die Arme greifen können, ohne dass dies zu einer dauerhaften Belastung führt.

MUSS ICH MEINEN ARBEITNEHMERN DIE INFLATIONSPRÄMIE IN VOLLER HÖHE AUSZAHLEN?

Nein. Die Inflationsprämie stellt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers an dessen Arbeitnehmer dar.

Einen Anspruch hierauf haben Beschäftigte nicht.  Entscheidend für die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe die Prämie gezahlt wird, ist, ob sich Arbeitgeber in Einzelunternehmen für eine entsprechende Auszahlung entscheiden bzw. die Auszahlung von Arbeitgebern und Gewerkschaften im Rahmen von Tarifverhandlungen in tarifliche Regelungswerke aufgenommen wird.

MUSS ICH DIE INFLATIONSPRÄMIE IN EINER SUMME AUSZAHLEN?

Nein. Es ist vorgesehen, dass die Prämie bis Ende 2024 ausgezahlt werden kann.

Dies in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen. Ausgerichtet an dieser Entscheidung ist z.B. die betriebliche Liquidität.

GRUNDSÄTZLICH MÖCHTE ICH DIE INFLATIONSPRÄMIE ZAHLEN.
MUSS ICH DIESE JEDEM MITARBEITER GEWÄHREN?

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der (freiwilligen) Auszahlung der Inflationsprämie, an den arbeitsrechtlich gebotenen Gleichbehandlungsgrundsatz halten müssen. Das bedeutet, dass Sie dem Grunde nach vergleichbare Mitarbeiter nicht grundlos unterschiedlich behandeln dürfen.

Sofern Sie also an verschiedene Mitarbeiter Inflationsprämien in unterschiedlicher Höhe auszahlen möchten, empfehlen wir Ihnen Rücksprache mit einem Arbeitsrechtler zu halten.

WAS IST MIT MINIJOBBERN?

Die Inflationsprämie kann an jeden Mitarbeiter gezahlt werden, der im steuerrechtlichen Sinne als Arbeitnehmer gilt, somit natürlich auch an geringfügig entlohnte Beschäftigte.

BIN ICH BEI AUSZAHLUNG DER INFLATIONSAUSGLEICHPRÄMIE VERPFLICHTET, EINE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG MIT DEM ARBEITNEHMER ZU SCHLIESSEN?

Es genügt rein steuerlich betrachtet, die Inflationsprämie über die Gehaltsabrechnung auszuzahlen und als solche zu bezeichnen. Der Arbeitgeber muss jedoch zusätzlich hinreichend deutlich machen, dass die Zahlung der Prämie im Zusammenhang mit den Preissteigerungen gewährt und zusätzlich zu dem arbeitsvertraglich ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.

Wir empfehlen Ihnen allerdings, Ihre Arbeitnehmer schriftlich über die Inflationsprämie, den Hintergrund und vor allem auf die Einmaligkeit der Zahlung hinzuweisen. Denn besonders für den Fall, dass Sie die Inflationsprämie in mehreren Teilbeträge auszahlen, könnte das Risiko bestehen, dass ein Anspruch des Arbeitnehmers infolge einer betrieblichen Übung entsteht.

Als qualifizierte Steuerberater in Germering verfügen wir über Berufserfahrung und Fachwissen, um Sie kompetent und professionell beraten zu können.